Bereits mehr als 10.000 Drohnenpiloten ausgebildet Erfolgsrate 98% Anerkannte EASA Flugschule
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EU-DROHNENVERORDNUNG

Seit dem 1. Januar 2021 gelten in allen europäischen Ländern die gleichen Regeln für das Fliegen mit Drohnen. Diese Regel wurden von der European Union Aviation Safety Agency (EASA) konzipiert und entwickelt. Die Handhabung dieser Regel liegt bei den nationalen Zivilluftfahrtbehörden, in Deutschland liegt das beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Während frühere nationalen Rechtsvorschriften auf der Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Drohnennutzern basierten, betrachtet EASA nur das Risiko, das mit einer bestimmten Flugart verbunden ist. Auf Risikogrundlage werden drei Kategorien unterschieden:

  • Offene-Kategorie

  • Spezielle-Kategorie

  • Zulassungspflichtige-Kategorie

Es ist wichtig zu wissen, dass jeder, der eine Drohne fliegt, sich als Betreiber registrieren muss. In Deutschland wird dies vom LBA durchgeführt.

DIE BEIDEN WICHTIGSTEN KATEGORIEN

Drone Flight Shield

EU-DROHNENVERORDNUNG

OFFENE-KATEGORIE


WIE?

  • EU-Drohnenführerschein
  • Flüge mit geringem Risiko
  • Privatpersonen / Beginnende kommerzielle Drohnenpiloten
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Drone Flight Shield

EU-DROHNENVERORDNUNG

SPEZIELLE-KATEGORIE


WIE?

  • STS / PDRA / SORA
  • Flüge mit erhöhtem Risiko
  • Erfahrene Drohnepiloten / Kommerzielle Organisationen
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